· Vierhändig

Sechzehn Monate mehr

Am 7. Mai haben sich Rat und Parlament der EU auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt. Der wichtigste Punkt: Die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen gelten nicht ab August 2026, sondern erst ab Dezember 2027. Wer sich auf einen Stichtag vorbereitet hat, bekommt sechzehn Monate geschenkt. Das ist eine gute Nachricht mit einem Haken.

Was sich geändert hat

Die Verschiebung betrifft vor allem die Anwendungen, die im Anhang III als hochriskant eingestuft sind — also Systeme, die über Menschen entscheiden oder mitentscheiden. Deren Pflichten wandern vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für KI, die in regulierte Produkte eingebaut ist, geht es sogar bis August 2028.

Nicht verschoben wurde alles. Die Frist für Transparenzlösungen bei künstlich erzeugten Inhalten wurde im Gegenteil verkürzt: Die Übergangszeit schrumpft von sechs auf drei Monate, Stichtag ist der 2. Dezember 2026. Und es kommt ein neues Verbot dazu, das sich gegen Anwendungen richtet, die intime Aufnahmen ohne Einwilligung erzeugen.

Es ist also keine Lockerung auf ganzer Linie, sondern eine Umsortierung: mehr Zeit dort, wo die Umsetzung aufwendig ist, weniger Zeit dort, wo es um Kennzeichnung geht.

Warum verschoben wurde

Der Grund ist unspektakulär und ehrlich: Die begleitenden Normen und Leitlinien, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren sollen, waren nicht rechtzeitig fertig. Man kann schlecht Konformität mit etwas verlangen, das noch nicht ausformuliert ist.

Das ist kein Rückzieher der EU, aber es ist auch kein Ruhmesblatt. Für Unternehmen bedeutet es eine Erfahrung, die sie ohnehin kennen: Regulatorische Termine sind Planungsgrößen, keine Naturkonstanten.

Eine verschobene Frist ist keine abgesagte Frist. Sie ändert das Datum, nicht die Anforderung — und der Aufwand bleibt derselbe, nur später.

Der Haken an der geschenkten Zeit

Genau hier liegt das eigentliche Risiko dieser Meldung. Wer eine Vorbereitung mit Blick auf August 2026 aufgesetzt hat, hat jetzt formal Luft. Und Vorhaben, die Luft bekommen, werden in der Praxis nicht ruhiger weitergeführt — sie werden nach hinten geschoben, das Team wird für etwas Dringenderes gebraucht, und im Herbst 2027 beginnt dieselbe Arbeit von vorn, nur mit weniger Erinnerung an das, was schon einmal erarbeitet war.

Dazu kommt: Die Bestandsaufnahme, die für die Vorbereitung nötig ist — welche Systeme sind im Einsatz, welche entscheiden über Menschen mit, was wird protokolliert —, ist ohnehin nützlich. Sie ist die Grundlage für jede sinnvolle Steuerung, ganz unabhängig davon, wann Brüssel etwas verlangt.

Was jetzt trotzdem ansteht

Die Kennzeichnungspflicht für erzeugte Inhalte im Dezember 2026 rückt durch die verkürzte Übergangszeit näher, als viele denken. Sie betrifft nicht nur Anbieter von Modellen, sondern jeden, der erzeugte Inhalte veröffentlicht — und das sind inzwischen fast alle Marketingabteilungen, die es gibt.

Das ist die Frist, die durch die große Verschiebungs-Schlagzeile untergeht. Wer nur die Überschrift liest, nimmt mit: alles später. Wer weiterliest, sieht: eine Frist ist nähergerückt.

Die Schlagzeile lautet Aufschub. Im Text steht auch eine verkürzte Frist. Beides kommt aus derselben Einigung.

Was das für Unternehmen bedeutet

Der nüchterne Umgang mit dieser Nachricht besteht aus drei Schritten. Erstens: den neuen Zeitplan sauber in die eigene Planung übernehmen, mit beiden Richtungen — Dezember 2027 für Hochrisiko, Dezember 2026 für Kennzeichnung.

Zweitens: die begonnene Bestandsaufnahme nicht anhalten. Sie kostet wenig, wenn sie nebenherläuft, und viel, wenn sie in achtzehn Monaten unter Zeitdruck nachgeholt wird. Drittens: die gewonnene Zeit als das nehmen, was sie ist — eine Gelegenheit, es gründlich statt hektisch zu machen. Das ist der seltene Fall, in dem Regulierung einem entgegenkommt. Es wäre schade, daraus nichts zu machen.

← Alle Beiträge Vierhändig