Ab heute mit Zähnen
Der 2. August ist der Tag, an dem der EU AI Act aufhört, ein Text über Pflichten zu sein, und anfängt, ein Text über Folgen zu sein. Ab heute kann die Kommission gegen Anbieter allgemeiner KI-Modelle tatsächlich vorgehen. Für die meisten Unternehmen ist allerdings ein anderer Teil der Verordnung der relevantere.
Was heute in Kraft tritt
Die Pflichten für Anbieter allgemein einsetzbarer Modelle gelten bereits seit einem Jahr. Was fehlte, waren die Mittel, sie durchzusetzen. Genau die kommen jetzt: Die Kommission und ihr KI-Büro können Unterlagen anfordern, Modelle technisch bewerten, Maßnahmen verlangen, ein Modell im Zweifel vom europäischen Markt nehmen — und Bußgelder verhängen. Der Rahmen liegt bei bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro, je nachdem, was höher ist.
Für Modelle, die vor August 2025 auf den Markt kamen, gilt eine längere Übergangsfrist bis 2027. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus Selbstverpflichtung wird Aufsicht.
Der Teil, der fast alle betrifft
Die Schlagzeile gehört den Bußgeldern für die großen Anbieter. Wichtiger für den betrieblichen Alltag ist Artikel 50. Er verlangt, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einer KI sprechen — verständlich und zu Beginn der Unterhaltung. Und er verlangt, dass künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte als solche gekennzeichnet werden.
Das betrifft nicht die Modellanbieter, sondern jeden, der einen Assistenten auf seiner Website betreibt, eine Hotline mit Sprachdialog ausstattet oder erzeugte Bilder veröffentlicht. Also praktisch jedes Unternehmen mit Kundenkontakt.
Die großen Zahlen gelten für wenige. Die Hinweispflicht im Kundendialog gilt für fast alle — und lässt sich an einem Nachmittag erfüllen.
Warum das kein Papierkram ist
Man kann diese Pflicht als Formalie abtun. Ich halte sie für eine der sinnvollsten Regelungen des gesamten Werks, weil sie eine Frage beantwortet, die sonst jedes Unternehmen für sich entscheiden müsste: Sagt man den Leuten, mit wem sie es zu tun haben?
Ohne Regel hätte sich Verschweigen durchgesetzt, weil es kurzfristig bequemer ist. Mit Regel ist die Frage vom Tisch, und zwar für alle gleich. Das ist genau der Fall, in dem Regulierung den Wettbewerb nicht behindert, sondern eine Abwärtsbewegung verhindert.
Was jetzt konkret zu tun ist
Wer einen Assistenten im Kundenkontakt betreibt, sollte drei Dinge prüfen. Erstens: Steht der Hinweis am Anfang der Unterhaltung, nicht im Kleingedruckten? Zweitens: Ist er in normaler Sprache formuliert, so dass er auch verstanden wird? Und drittens: Gilt er für alle Kanäle — also auch für den Sprachdialog am Telefon, wo der Hinweis am leichtesten vergessen wird?
Bei erzeugten Inhalten kommt hinzu, dass die Übergangsfrist für technische Kennzeichnungslösungen im Zuge der Reform im Frühjahr verkürzt wurde. Der Stichtag liegt im Dezember dieses Jahres. Wer erzeugte Bilder oder Videos veröffentlicht, hat also weniger Zeit als ursprünglich gedacht.
Die Verschiebung im Mai hat vieles nach hinten geschoben. Die Kennzeichnung erzeugter Inhalte gehört nicht dazu — die kam nach vorn.
Was das für Unternehmen bedeutet
Der heutige Tag ändert für die meisten Häuser nichts an den eigenen Pflichten, aber etwas an der Umgebung. Modellanbieter stehen ab jetzt unter Aufsicht, was bedeutet, dass sie mehr dokumentieren und mehr offenlegen — Unterlagen, die man als Kunde anfordern kann und für die eigene Nachweisführung braucht.
Und er ist ein guter Anlass für eine unaufgeregte Prüfung der eigenen sichtbaren Berührungspunkte: Wo spricht bei uns eine Maschine mit Kunden, und merkt man es? Wenn die Antwort ein klares Ja ist, ist dieser Teil erledigt. Wenn nicht, ist es der billigste Punkt auf der ganzen Liste.